Wichtige Infos zum Import in die Schweiz 2025
Neue MwSt-Sätze seit 2024
Seit dem 1. Januar 2024 (und weiterhin gültig in 2025) gelten in der Schweiz erhöhte Mehrwertsteuersätze. Dies beeinflusst direkt Ihre Importkosten für Pakete aus dem Ausland.
| Kategorie | Alter Satz | Aktueller Satz (2025) |
|---|---|---|
| Normalsatz (Kleidung, Möbel, Technik) | 7.7% | 8.1% |
| Reduzierter Satz (Essen, Bücher) | 2.5% | 2.6% |
Die "5-Franken-Regel" (Geringfügigkeitsgrenze)
Der wohl wichtigste Spartipp beim Import: Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge unter 5.00 CHF werden nicht erhoben.
Wenn der theoretisch berechnete MwSt-Betrag weniger als 5 Franken beträgt, erlässt der Zoll die Gebühren komplett. Wichtig: Wenn keine Steuern anfallen, darf die Post auch keine Verzollungsgebühr (die sonst üblichen 11.50 CHF) verrechnen.
- Bei 8.1% MwSt: Warenwert + Versand bis ca. 62.00 CHF zollfrei.
- Bei 2.6% MwSt: Warenwert + Versand bis ca. 193.00 CHF zollfrei.
Zusammensetzung der Postverzollungsgebühr
Sobald die 5-Franken-Grenze überschritten wird, fallen Gebühren für die Dienstleistung der Post an. Diese setzen sich aus zwei Teilen zusammen:
- Grundgebühr: Für Sendungen aus Deutschland und EU-Ländern ("Zone 1") beträgt die Basisgebühr für die vereinfachte Verzollung in der Regel 11.50 CHF. Für Sendungen aus dem Rest der Welt (Zone 2) sind es 16.00 CHF.
- Warenwertzuschlag: Zusätzlich werden 3% des steuerbaren Warenwerts als Risikozuschlag berechnet (bis maximal 70 CHF).