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Zollfreigrenze Schweiz 2025

Achtung bei der Einfuhr: Es gelten völlig unterschiedliche Regeln für Pakete (Post) und den privaten Reiseverkehr (Einkaufstourismus).

1. Post & Online-Shopping

Wenn Sie Waren bestellen und per Post/Kurier liefern lassen. Hier gibt es keinen festen Freibetrag von 150 oder 300 Franken!

Die Regel:

"5-Franken-Grenze"

Abgabenfrei, solange der Steuerbetrag (MwSt) unter 5.00 CHF liegt.

Das entspricht ca. Warenwert: ~ 62.00 CHF (bei 8.1% MwSt) ~ 193.00 CHF (bei 2.6% MwSt)
NEU AB 2025

2. Reiseverkehr (Selbsteinfuhr)

Wenn Sie die Ware selbst über die Grenze bringen (Auto, Zug, zu Fuss). Hier gilt die Wertfreigrenze pro Person und Tag.

Die neue Regel:

150 CHF

bisher 300 CHF

Ab dem 1.1.2025* sinkt die Wertfreigrenze. Übersteigt der Gesamtwert 150 CHF, muss die gesamte Ware verzollt werden.

*Geplantes Inkrafttreten gemäss Bundesrat.

Freimengen für Lebensmittel (Reiseverkehr)

Alkohol & Getränke
Bis 18% Vol. (Wein, Bier) 5 Liter
Über 18% Vol. (Spirituosen) 1 Liter
Fleisch & Fleischwaren
Alle Tierarten (ausser Wild) 1 kg total
Beinhaltet: Frisches Fleisch, Wurst, Speck, etc. pro Person/Tag

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel darf man zollfrei in die Schweiz einführen?
Das hängt von der Art der Einfuhr ab. Im Reiseverkehr (selbst über die Grenze gebracht) liegt die Grenze ab 2025 bei 150 CHF pro Person. Beim Postversand (Pakete) gibt es keine fixe Freigrenze in Franken, sondern es gilt die Steuerfreigrenze von 5.00 CHF (was ca. 65 CHF Warenwert entspricht).
Muss ich Waren künftig ab 150 Franken verzollen?
Ja, dies ist die geplante Änderung des Bundesrats für den 1. Januar 2025. Wenn der Gesamtwert Ihrer Einkäufe 150 CHF übersteigt, müssen Sie für den gesamten Wert die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen. Eine Aufteilung auf mehrere Personen ist möglich, wenn Sie gemeinsam reisen.
Was passiert, wenn ich das Fleisch-Limit überschreite?
Alles über 1 kg pro Person muss verzollt werden. Die Zölle für Fleisch sind sehr hoch (bis zu 17 CHF pro kg), um die Schweizer Landwirtschaft zu schützen. Es lohnt sich meist nicht, mehr als die erlaubte Menge einzuführen.

Haben Sie ein Paket bestellt?

Für Postsendungen gelten andere Regeln. Nutzen Sie unseren Rechner, um genau zu prüfen, ob Zollgebühren anfallen.

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