Zollfreigrenze Schweiz 2025
Achtung bei der Einfuhr: Es gelten völlig unterschiedliche Regeln für Pakete (Post) und den privaten Reiseverkehr (Einkaufstourismus).
1. Post & Online-Shopping
Wenn Sie Waren bestellen und per Post/Kurier liefern lassen. Hier gibt es keinen festen Freibetrag von 150 oder 300 Franken!
Die Regel:
"5-Franken-Grenze"
Abgabenfrei, solange der Steuerbetrag (MwSt) unter 5.00 CHF liegt.
2. Reiseverkehr (Selbsteinfuhr)
Wenn Sie die Ware selbst über die Grenze bringen (Auto, Zug, zu Fuss). Hier gilt die Wertfreigrenze pro Person und Tag.
Die neue Regel:
150 CHF
bisher 300 CHF
Ab dem 1.1.2025* sinkt die Wertfreigrenze. Übersteigt der Gesamtwert 150 CHF, muss die gesamte Ware verzollt werden.
*Geplantes Inkrafttreten gemäss Bundesrat.
Freimengen für Lebensmittel (Reiseverkehr)
| Bis 18% Vol. (Wein, Bier) | 5 Liter |
| Über 18% Vol. (Spirituosen) | 1 Liter |
| Alle Tierarten (ausser Wild) | 1 kg total |
| Beinhaltet: Frisches Fleisch, Wurst, Speck, etc. | pro Person/Tag |
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel darf man zollfrei in die Schweiz einführen?
Muss ich Waren künftig ab 150 Franken verzollen?
Was passiert, wenn ich das Fleisch-Limit überschreite?
Haben Sie ein Paket bestellt?
Für Postsendungen gelten andere Regeln. Nutzen Sie unseren Rechner, um genau zu prüfen, ob Zollgebühren anfallen.
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